Es gibt für ganz Belgien einen Kassationshof.
Dieser Gerichtshof erkennt nicht über die Sache selbst.
Artikel 147 der Verfassung
Gemäß Artikel 608 der Justizordnung prüft der Kassationsgerichtshof Entscheidungen, die ihm in letzter Instanz zur Überprüfung vorgelegt werden, wenn sie gegen das Gesetz oder gegen wesentliche oder vorgeschriebene Verfahrensvorschriften verstoßen. Während die erstinstanzlichen Gerichte damit beauftragt sind, das Recht auf die von den Parteien vorgelegten Tatsachen anzuwenden, ist der Kassationsgerichtshof der Richter der angefochtenen Entscheidung in letzter Instanz: Ist sie ordnungsgemäß begründet? Entspricht sie dem Gesetz? Wendet und interpretiert sie die Rechtsregel korrekt? Achtet sie auf die Reichweite eines dem Richter vorgelegten Rechtsakts?
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